allgemeinen Geschäftsbedingungen

                  zur Unterbringung von Hunden

> Wir übernehmen für die Dauer der Unterbringung die artgerechte Fütterung und Pflege.
> Ausreichend Wasser und Frischfleisch- bzw. Trockenfutter wird gestellt.
    Benötigt der Hund besonderes Futter (z.B.Diät), ist dieses vom Besitzer mitzubringen.

> Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzuholen,
   ist dies rechtzeitig mitzuteilen.
> Sollte der Hund nicht nach Ablauf des vereinbarten Termins abgeholt werden und wurde die
   Dauer des Aufenthaltes nicht verlängert, kann der Hund auf Kosten des Eigentümers in einem
   Tierheim untergebracht oder vermittelt werden.

> Wenn im Vertrag nicht anders gekennzeichnet, erklärt sich der Besitzer damit einverstanden,
    dass sein Hund unter Aufsicht dem Rudel zugeführt wird.
    Im Falle einer Verletzung durch Beißereien etc., kann die Pension dafür nicht haftbar gemacht
    werden.
> Sollte, trotz hoher Umzäunung des Freigeheges und ordnungsgemäßer Aufsicht, ein Hund
    weglaufen und/oder einen Schadensfall verursachen, so wird die Versicherung des Besitzers

    für Sach-, Personen- bzw. Vermögensschäden haftbar gemacht.

> Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund ausreichend geimpft und
    entwurmt ist. Der Impfpass ist vorzuzeigen.
> Ergibt sich während der Unterbringung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung oder
    sollte bei einem Hund der Befall von Endo- bzw. Ektoparasiten festgestellt werden, so erklärt
    sich der Besitzer damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl
    (Dr.med.vet.Ehrenberg in Hartmannsdorf) übernommen wird.
    Die anfallenden Kosten übernimmt der Besitzer.
> Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die Pension, trägt der Besitzer
    dieses Hundes die anfallenden Kosten für die Behandlung der Hunde, die sich damit angesteckt
    haben.

> Erkrankungen sind vor Pensionsbeginn anzuzeigen, benötigte Medikamente sind mitzubringen.
    Stirbt ein Hund während des Pensionsaufenthaltes krankheits- oder altersbedingt, ist er trotzdem
    spätestens
zum vereinbarten Pensionsende abzuholen.

> Für mitgebrachte persönliche Dinge wird keine Haftung übernommen.