Hundeschulungszentrum und Tierpension Erben

 

  • AGB's
  • Langweilig allein zu Hause?...
  • ...Auf unserem Bauernhof gib es Action...
  • ...und viel Spaß mit Artgenossen!...
  • ...Also, wer kommt mit spielen?

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Unterbringung von Hunden

  • Wir übernehmen für die Dauer der Unterbringung die artgerechte Fütterung und Pflege.
  • Ausreichend Wasser und Futter wird gestellt. Benötigt der Hund besonderes Futter (z.B.Diät), ist dieses vom Besitzer mitzubringen.
  • Zusätzlichen Mehraufwand, wie Medikamentengabe o.ä. berechnen wir mit einer Pauschale von 10,- Euro pro angefangene Woche. (Medikamente sind beschriftet und in ausreichender Menge mitzubringen)
  • Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.
  • Sollte der Hund nicht nach Ablauf des vereinbarten Termins abgeholt werden und wurde die Dauer des Aufenthaltes nicht verlängert, kann der Hund auf Kosten des Eigentümers in einem Tierheim untergebracht oder vermittelt werden.
  • Wenn im Vertrag nicht anders gekennzeichnet, erklärt sich der Besitzer damit einverstanden, dass sein Hund unter Aufsicht dem Rudel zugeführt wird. Im Falle einer Verletzung durch Beißereien etc., kann die Pension dafür nicht haftbar gemacht werden.
  • Sollte, trotz hoher Umzäunung des Freigeheges und ordnungsgemäßer Aufsicht, ein Hund weglaufen und/oder einen Schadensfall verursachen, so wird die Versicherung des Besitzers für Sach-, Personen- bzw. Vermögensschäden haftbar gemacht.
  • Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund ausreichend geimpft und entwurmt ist. Der Impfpass ist vorzuzeigen.
  • Ergibt sich während der Unterbringung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung oder sollte bei einem Hund der Befall von Endo- bzw. Ektoparasiten festgestellt werden, so erklärt sich der Besitzer damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl (Dr.med.vet.Ehrenberg in Hartmannsdorf) übernommen wird. Die anfallenden Kosten übernimmt der Besitzer.
  • Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die Pension, trägt der Besitzer dieses Hundes die anfallenden Kosten für die Behandlung der Hunde, die sich damit angesteckt haben.
  • Erkrankungen sind vor Pensionsbeginn anzuzeigen, benötigte Medikamente sind beschriftet mitzubringen. Stirbt ein Hund während des Pensionsaufenthaltes krankheits- oder altersbedingt, ist er trotzdem spätestens zum vereinbarten Pensionsende abzuholen.
  • Für mitgebrachte persönliche Dinge wird keine Haftung übernommen.
  • Kurzfristige Absagen des gebuchten Pensionsplatzes gehen, mit einer Stornogebühr von 20% der entgangenen Einnahmen, zu Lasten des Hundebesitzers.
  • Da wir leider in diesem Jahr vermehrt Probleme mit Bestellungen hatten, die dann kurzfristig/ oder gar nicht abgesagt wurden, sehen wir uns gezwungen für die Ferienzeit 2023 eine Anzahlung für die reservierten Zeiträume zu erheben.
  • Bringe- & Abholzeiten nach telefonischer Vereinbarung täglich 9.00 - 18.00 Uhr